Aktuelles
Sehr geehrte Eltern, 11.05.2022
die Maskenpflicht in Schulen wurde ausgesetzt.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.
Es gibt Veränderungen in Bezug auf die Testpflicht. In der Schule werden keine Testungen mehr durchgeführt.
Es besteht nur noch eine anlassbezogene Testpflicht in der Häuslichkeit.
Konkret bedeutet dies:
a) Leichte Symptome (§ 2 Absatz 2)
Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen,
leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder
laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs-
oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei
Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Vonseiten des Ministeriums für Bildung und
Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu
testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativem Antigen-Test weiterhin möglich.
Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad
Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust,
Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere
Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche
Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik
aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich
ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes
Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das
Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit
(insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven
Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht
werden.
Umgang mit COVID-19-verdächtiger Symptomatik in Kitas und Schulen
Formular Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 2. August 2021
Mit freundlichen Grüßen
S. Rönnau
Schulleiterin
Infos vom LAGuS zu Impfungen für 5- bis 11-Jährige
Auch in Mecklenburg-Vorpommern können Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren gegen das Coronavirus geimpft werden. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat den Schulen jetzt umfangreiches Informationsmaterial rund um diese neuen Kinderimpfungen zur Verfügung gestellt.
Bei Interesse nutzen Sie folgende Links:
Impfbrief MV und Beipackzettel
Anschreiben vom LAGUS MV und Einverständniserklärung der Eltern
Sehr geehrte Eltern, 07.04.2022
anbei stellen wir Ihnen den Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2) mit Wirkung ab 01.04.2022 während einer festgestellten epidemiologische Gefahrenlage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung